Die Bergische Universität Wuppertal begreift Unterschiedlichkeiten als Chance und schätzt Geschlechtervielfalt. Inter*, trans* und nichtbinäre Personen sind selbstverständlich Teil unseres Universitätsalltags. Ziel ist es, nichtdiskriminierende und förderliche Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen, in denen sich jede*r Einzelne optimal entfalten und entwickeln kann.
Wenn bei trans* Studierenden und/oder Beschäftigten die eigene geschlechtliche Verortung und ihr Name nicht mit den Eintragungen in unseren Hochschulsystemen übereinstimmen, kommt es häufig – teilweise auch unabsichtlich – zu Diskriminierungen. Die Bergische Universität ermöglicht Menschen, deren Identitätsgeschlecht (noch) nicht mit dem juristischen Geschlecht angeglichen ist, eine Personenstands- und Namensänderung per Selbsterklärung und damit auch bereits vor einer amtlichen Eintragung.
Nach den Regelungen des zum 01.11.24 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag können Namens- und Geschlechtsänderungen nun unkomplizierter und schneller als bislang beantragt werden. Die Möglichkeit, den Antrag auf Änderung des registrierten Geschlechts sowie einer damit verbundenen Namensänderung vorab beim Studierendensekretariat/ Internationalen Studierendensekretariat zu stellen, bleibt weiterhin möglich.
Zum Verfahren der Personenstands- und Namensänderung per Selbsterklärung an der Bergischen Universität.
Zu weiterführenden Informationsmaterialien und Veranstaltungshinweisen zum Thema Geschlechtervielfalt.
Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz und Überblick über das Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen.
Informationen zu Beratungsmöglichkeiten zur Unterstützung bei Diskriminierungen für inter*, trans* und nichtbinäre Personen.
Bei Fragen rund um das Thema Geschlechtervielfalt hilft Ihnen die Stabsstelle Gleichstellung und Vielfalt gern weiter.